ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Vermittlung von Reisen durch das Reisebüro Travel Checker gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und Travel Checker. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) ist Travel Checker ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.

Abschluss des Vermittlungsvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde  Travel Checker den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch  Travel Checker beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder Travel Checker ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Travel Checker behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung von Travel Checker für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.

Buchungsgebühren

Travel Checker behält sich vor, bei Buchung von nur Flug, nur Hotel/Appartement, nur Mietwagen oder nur Fähre eine Bearbeitungsgebühr einzuheben. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu € 18,00 zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

Bezahlung/Lieferung

1. Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

2. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.

3. Die Zahlung kann per Kreditkarte, Überweisung, Bankeinzug, Scheck oder Barzahlung erfolgen sofern vom jeweiligen Veranstalter zugelassen. Bei Kreditkartenzahlung per Internet verschlüsselt die von den jeweiligen Reiseveranstaltern verwendete SSL-Technologie Ihre gesamten persönlichen Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse. Diese Informationen können so bei der Übertragung im Internet nicht von Unbefugten gelesen werden. Bei der Verschlüsselung werden die von Ihnen eingegebenen Zeichen in einen Code verwandelt, der sicher im Internet übertragen werden kann.

4. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Travel Checker akzeptiert insoweit nur:

5. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Travel Checker die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Travel Checker behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu € 25,00 zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

7. Travel Checker erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen von Travel Checker. Werden die Dokumente von Travel Checker an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn  Travel Checker die Kosten der Versendung selbst trägt.

Sollten Kunden Reisegutscheine von Travel Checker einlösen wollen, werden diese zu den auf den Gutscheinen beschriebenen Buchungsbedingungen eingelöst.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Travel Checker ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei Travel Checker vereinnahmten Stornogebühren von dem Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich berechnet Travel Checker für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:

a) Vermittlung von Linienflügen

aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: € 25,00

bb) Vermittlung zu Sondertarifen

cc) Vermittlung von Charterflügen: € 75,00

b) anderen Leistungen

aa) Hotels

bb) Mietwagen

c) Eigenveranstaltungen

bei Reisen, die von Travel Checker selbst veranstaltet werden, kann Travel Checker angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person

2. Umbuchungen

Travel Checker behält sich vor, dem Kunden alle an Travel Checker bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu € 25,00 pro Person in Rechnung zu stellen.

3. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden/Reisenden vorbehalten. Travel Checker bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Leistungs- und Preisänderung

Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit Travel Checker geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen Travel Checker für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von  Travel Checker an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Haftung

Travel Checker haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit  Travel Checker bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von Travel Checker für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist Travel Checker ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Travel Checker haftet nur in den unter der Nummer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff. BGB. Travel Checker haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.

Haftung bei Reisevertrag

Abweichend von der Nummer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Travel Checker in den Fällen, in denen sie als Reiseveranstalter gilt.

1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen

4. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.

Travel Checker haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung von Travel Checker bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von Travel Checker nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Reisenden und Travel Checker je hälftig zu tragen. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, Travel Checker aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:

a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder

b) die Leistung aus Gründen, die weder von Travel Checker noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.

Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiswebüro Travel Checker dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die Travel Checker zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.

Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei Travel Checker geltend zu machen.

Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.

Travel Checker ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt Travel Checker nicht.

Travel Checker haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die Travel Checker mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Travel Checker die Verzögerung zu vertreten hat.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend. Ansonsten ist der Gerichtsstand Laufen.